Haus der Caritas ist wieder für Besucher geöffnet – Hygienekonzept ist in Kraft

Unter anderem ist im Haus der Caritas ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei der Nutzung von Verkehrswegen (Flure, Treppenhaus, Aufzüge, Gemeinschaftsflächen) besteht Maskenpflicht. Betriebsfremde Personen erhalten am Empfang, sofern sie nicht über eine eigene Mund-Nasen-Maske verfügen, eine Maske ausgehändigt.
Besucher dürfen das Haus der Caritas nur über den Haupteingang betreten. Dort werden auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Namen und Kontaktdaten betriebsfremder Personen erfasst. Auch der Zeitpunkt des Betretens und des Verlassens des Gebäudes wird dokumentiert. Für die Erfassung der Daten liegt am Empfang das Formular "Einverständniserklärung zur Erfassung von Besucherdaten im Haus der Caritas" aus. Die Gäste erhalten dort auch eine Information über die Erfassung, Speicherung und Löschung sowie ggf. die Weitergabe ihrer Daten im Infektionsfall. Alle Personen, die erkennbare Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion aufweisen - auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot - sind gehalten, das Haus der Caritas nicht zu betreten bzw. es zu verlassen, bis ein Verdacht durch einen Arzt abgeklärt ist.
Im gesamten Haus der Caritas stehen Desinfektionsspender zur Verfügung. Auch sind an vielen Stellen im Haus Hinweise auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln angebracht.
Besucher des Hauses der Caritas können sich hier (PDF, 35.4 KB) das Formular "Einverständniserklärung zur Erfassung von Besucherdaten im Haus der Caritas" herunterladen und ausgefüllt zu einem geplanten Besuch im Haus der Caritas mitbringen. Das "Informationsblatt Besuchsliste Haus der Caritas" steht hier (PDF, 6.9 KB) zum Download bereit.
